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Channel: Kommentare zu: Rundfunklizenzen für Live-Videos und Streamer – Rechtsbelehrung Folge 46 (Jura-Podcast)
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Von: Johannes

Also ich habe jetzt noch nicht ganz verstanden warum ein Plalttfrom Betreiber wie z.B. Twitch nicht der Verantwortliche für die ganzen Inhalte ist. Im Fernsehen ist es doch auch so, dass eine...

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Von: Bernhard

Wieder eine tolle Folge! Bezüglich der fehlenden Rezesionen auf iTunes könnte es vielleicht auch daran liegen, dass dieses unsägliche Programm es einem nicht wirklich einfach macht, einen Podcast zu...

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Von: Thomas Schwenke

Als Antwort auf Bernhard. Herzlichen Dank! \o/ Dann hat der Aufruf ja geklappt. 😉 Und ja, mir geht es genauso, wenn ich mal einen Podcast bewerten will. Keine Ahnung, warum iTunes es einem da so schwer...

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Von: Thomas Schwenke

Als Antwort auf <a href="https://rechtsbelehrung.com/rundfunklizenzen-fuer-live-videos-und-streamer-rechtsbelehrung-folge-46-jura-podcast/#comment-567">Johannes</a>. Soweit ich weiß,...

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Von: Bernhard

Als Antwort auf <a href="https://rechtsbelehrung.com/rundfunklizenzen-fuer-live-videos-und-streamer-rechtsbelehrung-folge-46-jura-podcast/#comment-571">Thomas Schwenke</a>. Danke für das...

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Von: Thomas Schwenke

Als Antwort auf Bernhard. Das ist dann https://studio-link.de/

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